Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch Parken

Wir weißen darauf hin, dass seit dem 01.02.2010 neue Verordnungen im Bußgeldkatalog gelten.
Parken: Abstellen und Verlassen des Fahrzeuges für mehr als 3 Minuten.
Hier gilt: Wer durch Parken seines Fahrzeuges im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge behindert, muß mit einem Bußgeld von 50€ sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. (zzgl. Bearbeitungsgebühren)

Nicht viel Geld, aber: hinzu kommt dann noch das ewige schlechte Gewissen, wenn der Rettungswagen oder die Feuerwehr die berühmten paar Minuten zu spät an die Einsatzstelle kommt. Hier sind Menschenleben in Gefahr!!!

Unbezahlbar!

Wir möchten Sie bitten Ihr Fahrzeug so abzustellen, dass auch LKW Rettungsfahrzeuge zu ihrer Einsatzstelle kommen und nicht behindert werden! Die Einsatzstelle könnte auch bei Ihnen sein.